Bis 10 kW befreit

Regierung will Kleinanlagen nicht mit EEG-Umlage belasten

26. Juni 2014, 10:25 Uhr | Hagen Lang
Ingolf Jakobi, Hauptgeschäftsführer des ZVEH
© ZVEH

Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben sich darauf geeinigt, den Eigenstromverbrauch von Kleinanlagenbesitzern bis 10 kW Leistung nicht mit der EEG-Umlage zu belasten. Auch Strom und Energie aus KWKs und Nicht-EEG-Anlagen bleibt befreit, sonstige Eigenverbraucher sollen ab 2017 40 Prozent Umlage zahlen.

Für neu errichtete KWK- und EE-Anlagen soll ein gleitender Einstieg in die Umlage stattfinden, sodass die volle Höhe von 40 Prozent der EEG-Umlage erst 2017 zu entrichten ist. Bestandsanlagen und Modernisierungen sind von der Belastung nicht betroffen. Ingolf Jakobi, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes der Deutschen Elektro und Informationstechnischen Handwerke ZVEH begrüßte die Berliner Kehrtwende: »Zumindest bei Bürgern, die Strom mit kleinen Anlagen bis 10 kW-Leistung produzieren und selbst verbrauchen, bleibt nun die Motivation erhalten, die Energiewende im privaten Umfeld persönlich mit zu gestalten. Eine der größten Kundengruppen der E-Handwerke erhält damit vorerst Rechts- und Planungssicherheit.

Die Befreiungsuntergrenze hätte eigentlich höher gewählt werden müssen, so Jakobi: »Die Bundesregierung selbst fördert den Aufbau von Speichern zur Erhöhung des Eigenverbrauchs bei Anlagen bis zu einer Leistung von 30 kW. Wir halten es daher weiterhin für sinnvoll, die Bagatellgrenze mindestens auf diese Schwelle zu legen, weil den investierenden Bürgern nicht zu erklären ist, dass sie einerseits gefördert und andererseits mit der Umlage belastet werden sollen.«

Die Befreiung der Bestandsanlagen könnte jedoch 2017 wegen Regelungen des EU-Beihilferechts auf den Prüfstand kommen. Jakobi kommentierte die Bestrebungen der EU: »Die EU muss einsehen, dass die Bundesregierung mit der in Deutschland eingeleiteten Energiewende ein beispielloses Projekt der Beteiligung von Verbrauchern am Umbau der Energieversorgung gestartet hat. Damit hat sie für eine breite Akzeptanz dieser Mammutaufgabe gesorgt. Deshalb müssen auch in Zukunft zumindest die durch die Bürger getätigten Investitionen verlässlich geschützt und außerdem eine weitere Beteiligung gesichert werden.«

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